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   BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95   

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https://dejure.org/1995,13434
BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95 (https://dejure.org/1995,13434)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1995 - 2 B 13.95 (https://dejure.org/1995,13434)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 2 B 13.95 (https://dejure.org/1995,13434)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besondere Notlage eines Opfers der nationalsozialistischen Verfolgung - Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nichtjüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung - Revisiongerichtliche ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.05.1988 - 2 B 58.88

    Verwaltungsvorschrift - Revision - Rechtsvorschrift - Verweisung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95
    Wie der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden hat, stellen diese Richtlinien keine Rechtsnormen und damit kein revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar, so daß die Frage insoweit schon deshalb in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N. sowie vom 14. Mai 1992 - BVerwG 2 B 69.92 - und gleichlautend - BVerwG 2 B 73.92 -).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 2 B 69.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95
    Wie der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden hat, stellen diese Richtlinien keine Rechtsnormen und damit kein revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar, so daß die Frage insoweit schon deshalb in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N. sowie vom 14. Mai 1992 - BVerwG 2 B 69.92 - und gleichlautend - BVerwG 2 B 73.92 -).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 2 B 73.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95
    Wie der Senat hierzu bereits mehrfach entschieden hat, stellen diese Richtlinien keine Rechtsnormen und damit kein revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar, so daß die Frage insoweit schon deshalb in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht geklärt werden könnte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1988 - BVerwG 2 B 58.88 - m.w.N. sowie vom 14. Mai 1992 - BVerwG 2 B 69.92 - und gleichlautend - BVerwG 2 B 73.92 -).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1995 - 2 B 13.95
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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